Das Betreten der Anlage und aller Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr. Der Anlagenbetreiber und seine Angestellten sind NICHT für Unfälle oder Personenschäden haftbar zu machen.
ELTERN haften für Ihre Kinder.
Sollten die Eltern oder andere Erwachsene Personen ein Kind allein in der Anlage lassen, wird die Aufsichtspflicht nicht durch den Waldpark in Willich übernommen.
Auf die Garderobe und andere persönliche Gegenstände ist selbst zu achten, da im Falle des Abhandenkommens von Gegenständen keine Haftung übernommen wird.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist erlaubt!
Eltern oder begleitende Erwachsene haben Ihre Kinder auf die Gefahren hinzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder sich anderen Kindern gegenüber sozial verhalten. Bei Missachtung behält der Waldpark sich vor, diese Person von der Anlage zu verweisen. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
Mit dem Bezahlen des Eintrittgeldes und dem Betreten der Anlage sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt worden.